Diese Mini-Regierung, die in der Geschäftsordnung der Bundesregierung gar nicht vorkommt, ist kein formelles Gremium, das verbindliche Beschlüsse fassen darf. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dazwischen ist laut Geschäftsordnung eine Anhörung des Betroffenen vorgesehen. (Quelle: Süddeutsche Online)
So will es deren Geschäftsordnung, (Quelle: Süddeutsche Online)