Denn wie sich die Gesetzgebung nach ihren Gegenständen abteilen läßt, ebenso kann dieselbe auch nach ihren Quellen eingeteilt werden, und vielleicht ist diese Einteilung, vorzüglich für den Gesetzgeber selbst, noch fruchtbarer. (Quelle: Wilhelm von Humboldt - Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen / XIV)
Es gehört in eine eigentliche Theorie der Gesetzgebung und würde auch nicht einmal ganz in dieser Platz finden können, da es großenteils von individuellen Umständen spezieller Lagen abhängt. (Quelle: Wilhelm von Humboldt - Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen / XIV)
Beispiele solcher Bürgschaften gibt auch, zwar nicht in diesem, aber in ähnlichen Fällen, die englische Gesetzgebung. (Quelle: Wilhelm von Humboldt - Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen / XIII (3))