Meines Erachtens ist deren Sperranweisung jedoch als einseitige Gestaltungserklärung und das Verhalten der Sparkasse lediglich als faktische Vollzugshandlung ohne (konkludenten) Erklärungsgehalt zu verstehen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Stellt man im Zusammenhang mit Gestaltungsrechten auf den Zeitpunkt des Entstehens der Gestaltungslage oder auf den Zeitpunkt der Gestaltungserklärung ab? (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Ausschlagungserklärung ist eine einseitige, form- und fristgebundene, amtsempfangsbedürftige Willenserklärung (Gestaltungserklärung), die materiell erst dann wirksam wird, wenn sie dem zuständigen Empfänger zugeht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)