Wer Gewalttätigkeiten bei einer verbotenen oder aufgelösten Demonstration begeht, soll grundsätzlich auch ohne rechtskräftiges Urteil in sein Heimatland zurückgeschickt werden können. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Nach einem von Gewalttätigkeiten begleiteten Wahlkampf observierten insgesamt 700 ausländische Wahlbeobachter, darunter 500 von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den gestrigen Wahlverlauf. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im vergangenen Jahr kam es in Drumcree, Portadown, zu den bislang schwersten Gewalttätigkeiten, die sich dann über ganz Ulster ausbreiteten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)