Kontrolliert werden die privaten Vermittler nur noch vom Gewerbeamt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Es reicht eine Erlaubnis vom Gewerbeamt gemäß Paragraf 34 c der Gewerbeverordnung. (Quelle: Die Zeit 2001)
Ein Beispiel: Meine Tochter hat ein Gewerbe angemeldet, sie musste erst einmal Formulare beim Gewerbeamt ausfüllen, später bekam sie unzählige Fragen vom Finanzamt zugeschickt, die sie ohne Steuerberater niemals hätte beantworten können. (Quelle: Die Welt 2002)