Im vorliegenden Fall von 1994 wurde den Anlegern zugesichert, dass Einlagen, Mittelverwendung und Gewinnauszahlung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überwacht würden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Einsatz und Gewinnauszahlung erfolgen in Geldscheinen oder Münzen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Neben 50 Prozent Gewinnauszahlung müssen noch 16 Prozent Steuern abgeführt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)