Sie scheiterten jedoch 1982, als der Verfassungsrat die positive Diskriminierung, wie er die Reservierung von Wahlmandaten für Frauen umschrieb, für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung erklärte. (Quelle: FREITAG 1999)
"Dies verstößt aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes", sagte Wildt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Erfüllt sich der alte Gleichheitsgrundsatz "Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen!" (Quelle: Berliner Zeitung 1997)