Allerdings weiß Rau auch um die Nachteile des Gleichlaufs: "Der Körper braucht das rhythmische Pumpen des Blutkreislaufs." (Quelle: Die Welt 2001)
Natürlich darf die Wahrnehmung dieses Klägergerichtsstandes nicht auf das Prinzip eines jurisdiktionellen "Gleichlaufs" eingeengt festgeschrieben werden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Gleichlaufs ergeben sich dagegen dann, wenn der ArbN nach dem Auslaufen der Lohn- oder Gehaltszahlung allein auf die Leistungen der Krankenkasse angewiesen bleibt und aus dem Krankenstand in den Rentnerstand überwechselt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)