Eine gesetzliche Gleitklausel, die über konkreten, bestehenden Verträgen stünde und gegen sie durchsetzbar wäre, würde nur die Planungssicherheit der Verlage zerstören und wegen ihrer Schwammigkeit eine unendliche Prozesswelle auslösen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Voraussetzung sei eine Gleitklausel im Mietvertrag, wonach die jeweils gesetzlich zulässige Miete zu zahlen ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Wie in Zukunft Ökostrom in das Netz der Stromkonzerne fliessen soll, darüber sind sich die Koalitions-Politiker schon einig: Statt der Gleitklausel sollen künftig Festpreise für die Anlagenbetreiber verabredet werden. (Quelle: Tagesspiegel 1999)