In grober Fehleinschätzung der Situation wird nämlich oft der Wießnersche Klauenbeschlag durchgeführt, der weder einen optimalen Gleitschutz noch eine elastische Fußung gewährleistet. (Quelle: Die Zeit 2002)
Einen Gleitschutz für sie zu fordern wäre nur gerechtfertigt, wenn die Fußmatte außergewöhnl. glatt wäre oder auf einem Fußboden läge, der als besonders rutschempfindl. anzusehen ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)