Den Enteignungsopfern der Jahre 1945 bis 1949 darf kein Meinungskartell verordnet werden, demzufolge sie ein geklittertes Geschichtsbild hinzunehmen haben, ein Geschichtsbild, welches die gesamte Vergangenheit der SBZ zu einem Grabbelsack degradiert. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)