Gleichzeitig wird vermutlich der Nominalwert des Reihenhauses zusammen mit den anderen Preisen sinken, nicht jedoch die eingetragene Grundschuld. (Quelle: Die Zeit 1999)
Dies gilt auch dann, wenn er einen Teil des Darlehens, das mit der Grundschuld abgesichert wurde, bereits getilgt hat. (Quelle: Die Zeit 2000)
Das kann ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein, bei Immobilien ist es fast immer eine Schuldurkunde: Der Gläubiger - meist eine Bank - hat zur Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld auf das Haus im Grundbuch eintragen lassen. (Quelle: Die Zeit 2000)