"Als ich mich heute morgen in Köln, am Rosenmontag, in Richtung Hamburg verabschiedete, wurde ich für die ,Höchststrafe' an so einem bei uns jecken Tag bedauert." (Quelle: DIE WELT 2001)
Drach sei zweifelsfrei der eigentliche Haupttäter gewesen, daher müsse die Strafzumessung sehr nahe an der Höchststrafe lieÚgen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Peter Stechmann, blieb so mit seinem Antrag nur sechs Monate unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe für erpresserischen Menschenraub von 15 Jahren. (Quelle: DIE WELT 2001)