Das ist vor allem für diejenigen erfreulich, die ihren jährlichen Zinsfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, denn sie können die Dividenden nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr als steuerfreien Kursgewinn mitkassieren. (Quelle: Die Zeit 2001)
Ihre Erträge müssen nach noch geltendem Recht immer voll besteuert werden - unabhängig von Haltedauer oder Art der Erträge (Zinsen, Kursgewinne). (Quelle: Die Welt Online)
Dies würde bedeuten, dass unabhängig von der Haltedauer in jedem Fall alle anfallenden Erträge - also auch die Kursgewinne - voll zu versteuern wären. (Quelle: Die Welt Online)