Wenn jetzt durch das Urteil des BVerwG eine erhöhte Hundesteuer für "Kampfhunde" für rechtens erklärt werde, dann sei zu befürchten, daß noch mehr dieser von Kommunen willkürlich festgelegten "Kampfhunderassen" in Tierheime abgeschoben werden. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Denn es sei unbestritten, daß eine Gemeinde mit der Hundesteuer auch außerfiskalische Zwecke verfolgen dürfe, so etwa die allgemeine Eindämmung der Hundehaltung. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Die Freude über das Tier wurde jedoch schnell getrübt: Im gleichen Jahr beschloß der Rat der Stadt eine neue Hundesteuersatzung, nach der Halter von "Kampfhunden" zukünftig eine erhöhte Hundesteuer zu zahlen hätten. (Quelle: Junge Freiheit 2000)