Oben auf der Scheckrückseite befindet sich der Text des Indossaments der Scheckadressatin, einer GmbH, an die Bekl. Unmittelbar darunter stehen untereinander gesetzt die Unterschriften " F K" und " A S". (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für die Form des Indossaments, den Rechtsausweis des Inhabers und seine Verpflichtung zur Herausgabe gelten sinngemäß Artikel 12, 13 und 16 des Wechselgesetzes. (Quelle: Gesetze: GmbHG, UB Media)