Die Berliner Bäderbetriebe wollen nach der langen Instandsetzungszeit den Besuchern mit Spiel, Spaß und Überraschungen etwas Besonderes bieten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
4. Das Risiko einer von der Werkstatt verschuldeten unangemessenen Verlängerung der Instandsetzungszeit trägt grundsätzlich der Schädiger. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)