Wegen der hohen Zustimmung kann der Zusammenschluß zur DaimlerChrysler AG als steuergünstige "Interessenzusammenführung" eingetragen werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Bei einem Verfehlen der Hürde wird der Zusammenschluß nicht nach den Regeln einer Interessenzusammenführung, sondern wie ein Kauf von Chrysler durch Daimler-Benz abgewickelt. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Besitz dieser Aktien sei, so der Sprecher, "schädlich" für die Bilanzierung nach den Regeln einer Interessenzusammenführung. (Quelle: Welt 1998)