Gericht untersagt Pannen-geplagtem Hoster, sich Marktführer zu nennen Der Berliner Anbieter von Internet-Speicherplatz Strato darf sich nicht mehr als "Nummer Eins" seiner Branche bezeichnen. (Quelle: Die Welt 2001)
Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Sie brauchen einen PC, Internet-Zugang, eigenen Internet-Speicherplatz inklusive der Möglichkeit eines vollen FTP-Zugangs und - optimalerweise - eine eigene Domain-Adresse. (Quelle: DIE WELT 2000)