Der Wohlfahrtsverband wies darauf hin, dass bereits 1995 eine eigene Arbeitsgruppe auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen habe, wenn eine geschlossene Unterbringung über die engen Grenzen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hinausgehe. (Quelle: Die Welt Online)
Es ist der erste Bericht über die Gesamtsituation von Kindern und Jugendlichen seit der Wiedervereinigung und seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. (Quelle: Die Welt 2001)
Doch selbst eine Gleichbehandlung von staatlichen und freien Trägern verstoße "gegen Buchstaben und Geist" des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, so Caritas-Direktor Kessler. (Quelle: DIE WELT 2000)