In jedem Fall haben Sie Überlegungsfrist vo einem Monat, in dem Ihnen der Brief zugeht plus 2 Kalendermonate. (Quelle: BILD 1998)
Erst wenn der neue Mietbescheid nach dem 1. Juli zugegangen ist, dehnt sich die Zahlungsfrist auf zwei Kalendermonate aus. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Beim Terminmarkt seien jeweils 18 aufeinander folgende Kalendermonate handelbar. (Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)