Der Tod des Kameramannes gilt deshalb als fahrlässige Tötung. (Quelle: Die Welt Online)
Als Produzent hat nach Meinung der französischen Justiz Mitschuld am Tod eines Kameramannes während Dreharbeiten zu "Taxi 2". (Quelle: Die Welt Online)
Als Vorfilm ist ein Portrait des Kameramannes zu sehen, das während der Dreharbeiten zu diesem Film entstand. (Quelle: DIE WELT 2001)