Dabei handelte es sich um Kassageschäfte, die innerhalb von zwei Tagen abgewickelt wurden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Das gilt jedoch nur für Kassageschäfte, die spätestens innerhalb von zwei Werktagen abgewickelt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Bei dem noch laufenden Gerichtsverfahren war es zunächst auch um nichtgenehmigte Termin- und Kassageschäfte mit mehreren französischen Geldinstituten gegangen, bei denen ein Schaden von mehr als 800 Millionen Mark angerichtet wurde. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)