Da der Abschluß des Vertrages und die Ausführung dessen, was in ihm vereinbart wurde, zeitlich zusammenfallen, werden Vertragsabschluß und -erfüllung bei diesen sogenannten Kassageschäften oft nicht als getrennte Bestandteile wahrgenommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Entleiher kann durch die Reduktion von Risiken bei Finanztermingeschäften (Termingeschäfte) und durch die Vermeidung von Lieferschwierigkeiten bei der Abwicklung von Kassageschäften ökonomische Vorteile realisieren. (Quelle: Fischer Boersenlexikon)