Aber ich halte kollektive Leistungsverweigerungen von Kassenärzten für zulässig, die seit mehreren Quartalen keine angemessene Vergütung mehr erhalten haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ähnlich verhält es sich bei niedergelassenen Kassenärzten, für die eine Altersgrenze von 68 Jahren gilt. (Quelle: Die Zeit 2003)
Die Funktionäre von Kassenärzten und Kassen laufen Sturm, sie fürchten die Entmachtung. (Quelle: Die Zeit 2002)