Das Bundesamt für Strahlenschutz kommt zum Schluss: "Die derzeit gültigen Grenzwerte schließen nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand eine gesundheitliche Gefährdung aus". (Quelle: Süddeutsche Online)
Davon geht Insolvenzverwalter Ottmar Hermann nach einer Zwischenbilanz seiner Tätigkeit "nach gegenwärtigem Kenntnisstand" aus. (Quelle: Süddeutsche Online)
Denn auch die langfristigen Besucherzahl-Prognosen müssen nach derzeitigem Kenntnisstand nach oben korrigiert werden. (Quelle: Süddeutsche Online)