Er erstaunte aber nicht wenig, da alle dortigen Doktoren der Gottesgelahrtheit seine neuen Beweissprüche für ganz überflüßig hielten, weil sie meinten, die Dogmatik sey durch die Augspurgische Konfession und durch das Konkordienbuch befestigt genug. (Quelle: Friedrich Nicolai - Das Leben und die Meinungen des Herrn Magister Sebaldus Nothanker / II. Band, 4. Buch, 13. Abschnitt)
Das Konkordienbuch 1580 und danach die lutherischen Bekenntnisschriften in der heute maßgeblichen Ausgabe bringen, nicht nur aus dogmatischen, sondern auch aus historischen Gründen, die Urfassung von 1530. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)