Bei dem Verfahren gegen die beiden Deutschen, so die Argumentation der Bundesregierung, hätten die US-Gerichte Völkerrecht gebrochen, genauer die Wiener Konvention, wonach Inhaftierte Recht auf Betreuung durch Konsulate ihres Heimatlandes haben. (Quelle: DIE WELT 2000)
Einige Honorarkonsuln sind nach dem Umzug der Botschaften von Bonn nach Berlin ganz ausgeschieden, zum Teil bleiben Konsulate in Berlin noch einige Zeit bestehen." (Quelle: DIE WELT 2000)
Er schlug für die beiden Länder sogar gemeinsame Konsulate im Ausland vor. (Quelle: DIE WELT 2000)