Den Kraftfahrzeugschein bitte. (Quelle: Die Zeit 2002)
Stuttgart - Wer das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet und die Verkehrssicherheit beachtet, darf in seinem Auto mehr Personen befördern, als Sitzplätze im Kraftfahrzeugschein angegeben sind (Oberlandesgericht München, Az: 24 U 88/95). (Quelle: BILD 1996)
"Wir geben Ihnen eine Wochenkarte für das Gesamtnetz - und Sie geben uns ihren Kraftfahrzeugschein", lautet die Devise. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)