Wenn der Verlobte der erste Mann im Leben seiner "unbescholtenen" Braut war und die Verlobung schuldhaft löst, mußte er der Verlassenen Kranzgeld zahlen, sie finanziell entschädigen. (Quelle: BILD 1997)
Kein "Kranzgeld" mehr! (Quelle: BILD 1997)
Auch das "Kranzgeld" soll künftig wegfallen (Quelle: Berliner Zeitung 1996)