München - Der Kreditvertrag werde aber wohl nicht mehr in dieser Woche unterzeichnet, hieß es am Mittwoch in Bankenkreisen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag außerdem die Rechte von Hausund Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Immobilie und den dazugehörigen Kreditvertrag in einer so genannten "Haustürsituation" abgeschlossen haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Ablauf der im Kreditvertrag vereinbarten Zinsbindungszeit, das Depot noch während eines befriedigenden Kursverlaufs aufzulösen und das freie Kapital in Rentenpapieren anzulegen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)