Darin enthalten sind Lageplan, Grundrisse und Informationen über die Anlieger. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen benötigt man einen amtlichen Lageplan, in den das künftige Haus einschließlich der Höhenangaben eingezeichnet wird - analog die Entwässerungsplanung und der Verlauf der Medienleitungen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sie ist immer dann notwendig, wenn das Grundstück noch nicht vermessen ist, wenn kein amtlicher Lageplan exisitert, eine Grundstücksteilung erfolgen soll, ein Gebäude errichtet bzw. ein Gebäude vermessen werden soll. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)