Die Höchststrafe für Landfriedensbruch liegt bei etwas mehr als sieben Jahren Gefängnis. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Gegen S. bestehen sieben Haftbefehle unter anderem wegen Drogenhandels, Körperverletzung, Landfriedensbruch und Diebstahl. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Ihnen werde unter anderem Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen, hieß es. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)