Ein "objektiver Sorgfaltsverstoß" bei der Beurteilung der Lawinengefahr am Unglückstag des 28. Dezember 1999 sei den Beschuldigten nicht nachzuweisen, sagte die Richterin des Innsbrucker Landesgerichts am Dienstag in ihrer Urteilsbegründung. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
In der Schweiz herrscht vermehrt Lawinengefahr. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Zu diesem Zeitpunkt war Lawinengefahr Warnstufe zwei gemeldet. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)