Die Bänder wurden auf (gleichfalls minderwertigen) Spulen angeliefert, die die Bekl. der Kl. als sogenannte Leihverpackung zurückzugeben hatte. Die dazu vereinbarten Rückgabefristen wurden 1989 und Anfang 1990 überschritten. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)