Bei einem Diebstahl des Zweirades ist die Versicherung aber nur von ihrer Leistungspflicht frei, wenn sie nachweist, dass dieses Verhalten der Grund dafür war. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Franz Braun, Rechtsanwalt aus der Münchner Kanzlei Rotter, der die Pfändung der Libertad für die Anleger durchsetzen wollte, sieht Argentinien in der Pflicht: "Wenn ein Schuldner kein Geld hat, entbindet ihn das nicht von der Leistungspflicht." (Quelle: Die Zeit 2002)
Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, in der das Gericht die Leistungspflicht für die behandlungspflegerische Leistung des An- und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen der Pflegekasse zugesprochen hatte. (Quelle: Die Welt Online)