Nach zweijähriger Vorbereitungszeit, in der das ehemalige Linienfahrzeug von der BVG technisch noch einmal auf Hochtouren gebracht und durch die Schultheiss-Brauerei innen ausgebaut wurde, konnte sie 1995 zu ihrer Jungfernfahrt starten. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Bisher gilt die Regel: Wer auf einer Bus-Spur ein Linienfahrzeug behindert, muß 60 Mark Bußgeld bezahlen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Anhand des Einsatzplans errechnet das Programm den günstigsten Zeitpunkt, an dem das Linienfahrzeug wieder die Roboter-Tankstelle anfahren soll. (Quelle: bild der wissenschaft 1995)