Lombardfähigkeit: gemäß Paragraph 19 Abs.1 Nr. 3 d des Gesetzes über die 'Deutsche Bundesbank . (Quelle: IDS-Korpus)
dazu heißt es im Geschäftsbericht , daß diese Kassenobligationen zur Erreichung der Lombardfähigkeit an der Börse in den geregelten Freiverkehr eingeführt werden . (Quelle: IDS-Korpus)
die Zulassung der Anleihe zum Handel und zur amtlichen Notierung an der 'Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf wird beantragt , ebenso ihre Lombardfähigkeit bei der Landeszentralbank . (Quelle: IDS-Korpus)