Er wird darin freundlich aufgefordert, den Rückstand in Höhe von 69 Euro und 20 Cent, plus zwei Euro Säumniszuschlag und Mahngebühr, zu begleichen, sofern er dies noch nicht getan hat. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wie viel von dieser Einsichtigkeit der Mahngebühr von 150 Mark oder der drohenden Vertragsstrafe von 1000 Mark bei weiterer Missachtung der Preisangabenverordnung zuzuschreiben ist, ist unklar. (Quelle: DIE WELT 2000)
Einmal musste er sogar eine Mahngebühr von 60 Mark bezahlen, "das war ärgerlich". (Quelle: DIE WELT 2000)