Eine werkstattnahe Programmierung ist als nachträgliche Handhabung von Steuerdaten, d.h. Korrekturen durch das Maschinenpersonal realisiert. (Quelle: Schneider: Lexikon Informatik)
Für das Decks- u. Maschinenpersonal kommt das noch deutlicher damit zum Ausdruck, daß in getrennten Vorschriften die Dauer (§ 23) und die Lage (§ 24) der ArbZeit geregelt sind und § 70 nur den § 24 in Bezug nimmt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)