Körperbehinderte, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, können die bei Urlaubsreisen entstandenen Mehraufwendungen für eine Begleitperson in angemessener Höhe steuerlich absetzen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Allerdings gehörten schon damals - dem heute umstrittenen "Dienstmädchenprivileg" ähnlich Mehraufwendungen für den Haushalt, die durch eine "Gewerbstätigkeit der Ehefrau" entstehen, zu den abzugsfähigen Werbungskosten. (Quelle: Die Zeit 1997)
Zu den Kosten der Klimatisierung treten Mehraufwendungen an Energie für die verstreute Bebauung und schließlich für den stetig steigenden Individualverkehr. (Quelle: Die Zeit 2001)