Ein Vermieter hatte sich verpflichtet, vor Einzug des Mieters die Fliesen im Badezimmer zu entfernen, dies jedoch unterlassen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Tip: Wenn schon eine Kaution gezahlt werden muß, dann ist die sicherste Anlage, wenn auf den Namen des Mieters ein Sparbuch (etwa mit einem günstigen Zins) angelegt wird, das an den Vermieter gegen Nachweis verpfändet wird. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Im Paragraph zwölf der Heizkostenverordnung sei ein "Kürzungsrecht" des Mieters enthalten, wenn es keine verbrauchsabhängige Abrechnung gibt. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)