Die Sanierungsgebietssatzung schreibt zudem die Mietobergrenze bei rund vier Euro/qm fest. (Quelle: Die Welt Online)
Um einkommensschwächeren Münchnern erschwingliche Mieten zu sichern, beschloss der Stadtrat bereits 1993 das Soziale Mietenkonzept, das 1998 vom Konzept "Soziale Mietobergrenze" abgelöst wurde. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Mit der neuen Mietobergrenze bewege man sich auf dem Level der 1. Förderweges. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)