Unter Umständen lässt sich bei der Neuvermietung dann nur ein niedrigerer Mietzins durchsetzen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Der dabei vereinbarte Mietzins muss marktgerecht und angemessen sein. (Quelle: DIE WELT 2000)
Ist ein Mietvertrag beispielsweise über zehn Jahre abgeschlossen, kann der Vermieter grundsätzlich den Mietzins für die gesamte Restdauer des Vertrages verlangen. (Quelle: DIE WELT 2000)