§ 118 betrifft Fragen des Entgelts. Die nun vollständig erfolgte rechtliche Absicherung von baulich notwendigen Mitbenutzungen dürfte zahlreiche Nachbarstreitigkeiten um Regenabfallrohre u. ä. in Zukunft verhindern. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch die Frage der rechtlichen Vereinbarung über die Art und Weise möglicher Mitbenutzungen sei weiterhin ungeklärt. (Quelle: TAZ 1988)