Liegt keine Einverständniserklärung der Miteigentümer vor, kann der geplante Dachgeschossausbau schon am Widerstand eines Miteigentümers scheitern. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dies müssen die übrigen Miteigentümer nicht hinnehmen, wie das Oberlandesgericht Köln (Az: 16 Wx 99/98) entschieden hat. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Miteigentümer neigen in Selbsthilfe dazu, Teile des Gartens in Beschlag zu nehmen, hölzerne Schuppen oder Gartenhäuser zu errichten oder gar im Bereich des eigenen Eigentums Zäune zu ziehen. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)