Was nicht eins zu eins verrechnet werden kann, wird als Zeitguthaben in einer Phantasiewährung auf dem Mitgliedskonto verbucht. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dieser Verpflichtung entspricht im Verhältnis zum Karteninhaber (Emissionsvertrag) die Berechtigung der Organisation, das Mitgliedskonto nach dem Umsatz zu belasten, für dessen Ausgleich das Mitglied zu sorgen hat (8). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit der von der Kl. an das Vertragsunternehmen gezahlten Summe wird sodann das Mitgliedskonto des Karteninhabers belastet. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)