Artikel 17 des EG-Vertrages hält fest: "Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats besitzt." (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Zu diesen Fragen gehört, ob ein Bündnis warten muß, bis das Gebiet eines Mitgliedsstaats direkt angegriffen wird oder ob Gewalt als Teil präventiver Diplomatie eingesetzt werden kann. (Quelle: Junge Welt 1999)
Es sei unvorstellbar, daß die Truppen eines Mitgliedsstaats in einem anderen ohne dessen Zustimmung stationiert seien, erklärte der Brite während eines Seminars zu den Beitrittsaussichten Rußlands in Helsinki. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)