Folgende Steuerspreizung ist vorgesehen: Für Altfahrzeuge ("Stinker"), die mehr Schadstoffe ausstoßen als die Euro-I-Norm zuläßt und bei Ozonalarm nicht fahren dürfen, wird der Steuersatz um 20 Mark je 100 Kubikzentimeter (ccm) Motorhubraum angehoben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)