Der erlaubt bei sozialer oder medizinischer Indikation das Töten von gesunden Föten und sogar von Babys, die außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wären. (Quelle: Die Zeit 1999)
Die Bundesärztekammer fordert, Abtreibungen nur bis zu dem Zeitpunkt zu erlauben, ab dem das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist, also bis zur 22. Schwangerschaftswoche. (Quelle: Die Zeit 2000)
Niemand habe es bisher geschafft, diesen Entwicklungsschritt beim Säugetier außerhalb des Mutterleibs einzuleiten und zum Abschluss zu bringen. (Quelle: Die Zeit 2001)